Gesellenprüfung
Ziel ist der Gesellenbrief und damit der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Facharbeiter im Elektrohandwerk. Die sog. gestreckte Gesellenprüfung setzt sich aus einem Teil I und einem Teil II zusammen.
Die Gesellenprüfung Teil I (Gewichtung 30 %) beeinhaltet
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Die Gesellenprüfung Teil II (Gewichtung 70 %) beeinhaltet
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Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
- im Ergebnis von Teil 2 mindestens "ausreichend" (>=50 %) und
- im Kundenauftrag mindestens "ausreichend" (>=50 %) und
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche 3 bis 5 von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" (>= 50 %) und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend (< 30 %) bewertet worden sind.
Quellen:
- Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den handwerklichen Elektroberufen vom 30.03.2021