Feinwerkmechaniker(in) - Feinmechanik, Maschinenbau, Werkzeugbau, Zerspanungstechnik
Abt. 4 Metalltechnik • Teilzeit
Beschreibung

Der Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker/in ist aus der Zusammenfassung der vier Ausbildungsberufe Dreher/in, Feinmechaniker/in, Maschinenbaumechaniker/in sowie Werkzeugmacher/in entstanden und bietet dadurch vielseitige Tätigkeiten und einen großen Einsatzbereich.
Feinwerkmechaniker/innen stellen an computergesteuerten und handbetriebenen Maschinen sowie in Handarbeit Bauteile mit hoher Präzision nach technischen Zeichnungen her und prüfen Maße, Formen und Funktionen. Sie planen die Arbeitsschritte, richten die Maschinen ein, programmieren sie (CNC-Maschinen sowie steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen) und dokumentieren die Ergebnisse. Die Bauteile werden von ihnen zu Baugruppen, Systemen und Anlagen montiert. Im Betrieb befindliche technische Einrichtungen werden von Feinwerkmechaniker/innen inspiziert, gewartet, instand gesetzt und verbessert. Dazu werden die technischen Einrichtungen von ihnen demontiert, Verschleißursachen analysiert, Werkstoffe sowie Werkstoffpaarungen und deren Bearbeitungsverfahren (wie Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen, Honen, Läppen, Lasern, Schweißen, Löten, Beschichten usw.) in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht ausgewählt und angewendet.
Zur erfolgreichen Durchführung dieser Tätigkeiten sind ein gutes technisches Verständnis und räumliches Vorstellungsvermögen, handwerkliches Geschick und gute Koordination, große Sorgfalt beim Arbeiten sowie ein gutes Verständnis der Fächer Technik, Werken, Physik und Mathematik erforderlich. Um mit aktuellen technischen Entwicklungen umgehen und sich an Veränderungen des Berufs anpassen zu können, ist eine dauerhafte Lernbereitschaft Voraussetzung.
Einen Einblick in den Beruf liefert auch das Video „Feinwerkmechaniker/in“ auf www.berufe.tv.
| Arbeits- und Weiterbildungsmöglichkeiten |
Feinwerkmechaniker/innen können im Betrieb als Facharbeiter/innen beschäftigt werden. Dabei besteht die Möglichkeit der Anpassungsweiterbildung, um auf dem aktuellen Wissensstand zu bleiben bzw. neue Wissensfelder für sich zu erschließen.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Aufstiegsweiterbildung zum Meister oder Techniker im Bereich Metalltechnik.
Bei vorhandenem Realschulabschluss kann die Fachoberschule Klasse 12 zur Erlangung der Fachhochschulreife oder bei vorhandenem Erweiterten Realschulabschluss das Berufliche Gymnasium zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife besucht werden, um damit ein Studium zu absolvieren.
Aufnahmevoraussetzungen
Ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei der Berufsschule an. In Absprache mit dem Betrieb kann das auch die/der Auszubildende selber machen. Die Anmeldung erfolgt unter Anmeldung/Bewerbung.
Stundentafel

Von den Betrieben wird zur Aufnahme der 3½-jährigen Ausbildung in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss erwartet.
Die Ausbildung findet im Dualen System statt, d.h., dass die praktische Ausbildung hauptsächlich in den Betrieben und die theoretische Ausbildung vorwiegend in der Schule durchgeführt wird. Für die praktische Ausbildung wird dabei die „Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Feinwerkmechaniker/in" und für die theoretische Ausbildung der „Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker/in“ zugrunde gelegt, die aufeinander abgestimmt sind.
| Ausbildungsorte |
- Der praktische Teil der Ausbildung findet in handwerklichen oder industriellen Betrieben verschiedener Branchen des Maschinenbaus (Werkzeug-, Formen- und Metallbau; Luft- und Raumfahrttechnik; in der Produktion mechanischer, elektrischer, optischer Mess-, Kontroll-, Labor- und Steuerinstrumente, …) sowie in Werkstätten an Forschungsinstituten, Universitäten oder Hochschulen statt.
-
Der schulische Teil findet in den Berufsbildenden Schulen statt.
| Übersicht der praktischen Ausbildung in den Betrieben |
Die Berufsausbildung gliedert sich nach der „Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Feinwerkmechaniker/in“ in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der folgenden Schwerpunkte:
- Maschinenbau
- Feinmechanik
- Werkzeugbau
- Zerspanungstechnik
Ausbildungsberufsbild (Inhalte der praktischen Ausbildung)
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
- Qualitätsmanagement
- Prüfen und Messen
- Fügen
- Manuelles Spanen und Umformen
- Maschinelles Bearbeiten
- Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, Wärmebehandlung
- Programmieren von numerisch gesteuerten Geräten, Maschinen oder Anlagen
- Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen
- Aufbauen und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Steuerungen
- Montieren und Inbetriebnehmen
- Instandhalten von technischen Systemen
| Übersicht der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule |
In der Ausbildung soll durch einen vorwiegend handlungsorientierten Unterricht die Fähigkeit zu ganzheitlichem, selbstständigem und verantwortungsvollem Denken und Handeln erreicht werden. Die Schaffung einer solchen Handlungskompetenz erfordert komplexe Aufgabenstellungen insbesondere aus dem beruflichen Umfeld der Lernenden, damit die Auszubildenden durch einen sinnhaltigen Zusammenhang an bestehende Kenntnisse anknüpfen und ein vernetztes Wissen aufbauen können. Das Ziel dabei ist, die Auszubildenden zu befähigen nach wirtschaftlichen, ökologischen, rechtlichen, sozialen, sicherheits- und fertigungstechnischen Kriterien Handlungsabläufe zu planen, Entscheidungen zu treffen, durchzuführen, zu kontrollieren und zu bewerten.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker/in ist deshalb in Lernfelder unterteilt, die dieses Konzept unterstützen.
Der schulische Teil der Ausbildung gliedert sich in eine Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und die Fachstufen (ab dem 2. Ausbildungsjahr). In der Grundstufe besuchen die Auszubildenden die Berufsschule (BBS) an zwei Tagen in der Woche, in den Fachstufen einmal wöchentlich.
Unterrichtsfächer
Deutsch / Kommunikation
Englisch
Politik (inkl. Wirtschaft und Sozialkunde)
Fachtheorie nach Lernfeldern
1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 01: Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
Lernfeld 02: Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
Lernfeld 03: Herstellen von einfachen Baugruppen
Lernfeld 04: Warten technischer Systeme
2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 05: Herstellen von Dreh- und Frästeilen
Lernfeld 06: Programmieren und Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
Lernfeld 07: Herstellen technischer Teilsysteme
Lernfeld 08: Planen und in Betrieb nehmen steuerungstechnischer Systeme
Lernfeld 09: Instandhalten von Funktionseinheiten
3. und 4. Ausbildungsjahr
Lernfeld 10: Feinbearbeiten von Flächen
Lernfeld 11: Herstellen von Bauteilen und Baugruppen aus Kunststoff
Lernfeld 12: Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung
Lernfeld 13: Instandhalten technischer Systeme
Schwerpunkt Maschinenbau
Lernfeld 14a: Fertigen von Schweißkonstruktionen
Lernfeld 15a: Montieren, Demontieren und in Betrieb nehmen technischer Systeme
Lernfeld 16a: Programmieren automatisierter Systeme und Anlagen
Schwerpunkt Feinmechanik
Lernfeld 14b: Herstellen von feinmechanischen Systemen
Lernfeld 15b: Programmieren automatisierter Systeme und Anlagen
Schwerpunkt Werkzeugbau
Lernfeld 14c: Herstellen von Werkstücken durch Abtragen
Lernfeld 15c: Herstellen von Werkzeugen der Stanztechnik
Lernfeld 16c: Herstellen von Werkzeugen der Formentechnik
Schwerpunkt Zerspanungstechnik
Die Inhalte orientieren sich ab dem Lernfeld 10 am Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker.
Abschlüsse
Die praktische Ausbildung schließt mit der Gesellenprüfung ab, die aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2 besteht. Der Teil 1 findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt und wird mit 30% gewichtet. Der Teil 2 findet in der Regel nach 3½ Jahren statt und wird mit 70% gewichtet.
Die theoretische Ausbildung endet in der Regel nach 3½ Jahren mit der Ausgabe eines Schulzeugnisses und evtl. mit einem (höheren) Schulabschluss, falls die Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Ausbildungsabschluss ist in Verbindung mit dem Gesellenbrief im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) dem Niveau 4 zugeordnet.
| Aufbau der Gesellenprüfung |
Die Gesellenprüfung Teil 1 (Gewichtung 30%) beinhaltet
Prüfungsbereich 1: Arbeitsauftrag (inkl. Planung, Bearbeitung, Prüf- und Messprotokoll sowie Fachgespräch)
Die Gesellenprüfung Teil 2 (Gewichtung 70%) beinhaltet
Prüfungsbereich 2: Kundenauftrag (inkl. Planung, Bearbeitung, Prüf- und Messprotokoll, CNC-Technik,
Steuerungstechnik sowie Fachgespräch) (35%)
Prüfungsbereich 3: Fertigungstechnik (12,5%)
Prüfungsbereich 4: Funktionsanalyse (12,5%)
Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn
das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
das Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
der Prüfungsbereich 2: Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“ und
mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
| Schulabschlüsse |
Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Berufsschulabschluss
Am Ende der Berufsschule steht der mit dem Abschlusszeugnis dokumentierte Berufsschulabschluss, wenn der Unterricht erfolgreich absolviert wurde, gleichgültig, ob die Kammer-Prüfung bestanden wurde oder nicht. Es wird keine gesonderte Abschlussprüfung in der Berufsschule durchgeführt, das heißt der erfolgreiche Abschluss hängt von den Noten in den einzelnen Lernfeldern und Fächern ab. - Berufsbezeichnung: Feinwerkmechaniker(in) - Feinmechanik, Maschinenbau, Werkzeugbau oder Zerspanungstechnik
Die Berufsausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer. Das Kammer-Prüfungszeugnis belegt die erfolgreiche Abschlussprüfung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
Wenn Sie die Berufsschule und die Kammer-Prüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, wenn Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Dieser Abschluss wird am Ende der Ausbildung auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. - Erweiterter Sekundarabschluss I
Wenn bestimmte Noten erreicht wurden, wird dieser Abschluss auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. - Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird automatisch erlangt, wenn der schulische Teil der Fachhochschulreife bereits vorher in einer anderen Schulform erworben wurde.
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Die BBS Papenburg bietet Ihnen die Möglichkeit, nach der erfolgreichen Ausbildung weitere Abschlüsse entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend zu erwerben. Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen, bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Ziel: Fachhochschulreife
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Klasse 12 in Vollzeit besuchen. Anschließend können Sie noch ein Jahr in der Berufsoberschule anhängen, um die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. - Ziel: Allgemeine Hochschulreife
Sie haben die Möglichkeit mit dem erweiterten Sekundarabs
Infomaterial & Downloads
Ansprechpartner für den Bildungsgang: Lars Goesmann
Allgemeine Informationen: Per Telefon: 04961 89101 oder per E-Mail: verwaltung@bbs-papenburg.eu