Informationen zur IHK-Abschlussprüfung (Ausbildungsstart: ab 01.08.2024) Für Ausbildungsverträge zum Industriekaufmann/Industriekaufmann gilt ab dem Ausbildungsbeginn 01.08.2024 die im März 2024 bekanntgemachte Neuordnung.
Die ab August 2024 geltende Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil der Ausbildung sowie der Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung können den nachfolgenden Hyperlinks entnommen werden: In Anbetracht der Neuordnung empfehlen wir grundsätzlich eine dreijährige Ausbildungsdauer und gegebenenfalls bei guten Leistungen (im Betrieb, Berufsschule und im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 1) eine um ein halbes Jahr vorgezogene Abschlussprüfung Teil 2.
[1] Wenn weniger als 15 dreijährige Auszubildende eingeschult werden, wird der zweite Berufsschultag in der Grundstufe eventuell sechs Unterrichtsstunden gekürzt (Wegfall des SAP-Unterrichts). [2] Bei einer geplanten Verkürzung der Ausbildung kontaktieren Sie bitte im Vorfeld die zuständige IHK. Wir empfehlen die Verkürzung der Ausbildungsdauer auf zwei Jahre nur bei guten wirtschaftlichen Vorkenntnissen oder bei besonders guter allgemeiner Vorbildung. Alle Grundstufen-Lernfeld/Fächer werden hierbei vorausgesetzt. Erfahrungsgemäß muss hierbei ein besonderes Augenmerk auf die Buchführung (LF 3) und die Kosten- und Leistungsrechnung (LF 4) gelegt werden. [Als Alternative zur Verkürzung der Ausbildungsdauer auf zwei Jahre bietet sich die Beantragung einer vorgezogenen IHK-Abschlussprüfung nach 2,5 Jahren an; bei guten Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb.] II. Übersicht Lernfelder/Fächer/Wahlpfichtkurse (Stand Sommer 2020)
Industrielle Geschäftsprozesse
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